
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
BLUYM BEATS Festival
I. Allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „BLUYM BEATS AGB“) der Casa-bR GmbH („wir“, „uns“, „Veranstalter“) gelten für den Besuch des BLUYM BEATS Festivals („Veranstaltung“). Zusätzlich gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der offiziellen Ticketpartner beim Kauf von Tickets zur Veranstaltung.
Mit dem Erwerb eines Tickets und dem Besuch der Veranstaltung erkennt der Teilnehmer die BLUYM BEATS AGB als verbindlich an.
1. Erwerb von Tickets
Tickets können ausschließlich über die offiziellen Ticketpartner Ticket.io und Eventim erworben werden. Es gelten die AGB der jeweiligen Ticketpartner, die auf deren Webseiten einsehbar sind. Bei Widersprüchen zwischen den BLUYM BEATS AGB und den Ticketpartner-AGB haben die BLUYM BEATS AGB Vorrang.
2. Zutrittsberechtigungen
Auf dem Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes:
•Der Zutritt ist generell ab 18 Jahren gestattet.
•Jugendliche ab 16 Jahren dürfen das Festival nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen.
Definitionen:
•Personensorgeberechtigte Person: In der Regel die Eltern.
•Erziehungsbeauftragte Person: Eine volljährige Person, die aufgrund einer Vereinbarung mit den Eltern temporär Erziehungsaufgaben übernimmt (Nachweis erforderlich).
Es gilt das Jugendschutzgesetz. Besucher müssen jederzeit gültige Ausweisdokumente vorlegen können.
3. Haftung des Veranstalters
Die Haftung des Veranstalters ist wie folgt geregelt:
1.Haftungsausschluss:
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, es sei denn, diese wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht.
2.Ausnahmen:
•Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
•Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d. h. Pflichten, deren Erfüllung für die Durchführung des Vertrages notwendig ist).
3.Begrenzung der Haftung:
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden begrenzt, die typischerweise im Rahmen des Vertrags entstehen.
4.Erfüllungsgehilfen:
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und beauftragte Dritte des Veranstalters.
4. Betreten und Verlassen des Festivalgeländes
Das Festivalgelände arbeitet mit einer One-Way-Regelung:
•Ein gültiges Ticket erlaubt nur den einmaligen Eintritt.
•Ein Wiedereintritt ist nicht möglich, es sei denn, der Veranstalter erlaubt dies in begründeten Ausnahmefällen (z. B. medizinische Notfälle).
Diese Regelung dient der Sicherheit aller Besucher und der Einhaltung behördlicher Vorgaben.
5. Sicherheitskontrollen
Der Zutritt zum Festivalgelände setzt eine Sicherheitskontrolle voraus:
•Kontrollen: Alle Besucher und mitgebrachten Gegenstände werden auf verbotene Gegenstände geprüft (siehe Hausordnung).
•Verweigerung des Zutritts: Der Veranstalter kann den Zutritt verweigern, wenn:
•verbotene Gegenstände mitgeführt werden,
•der Besucher ein Sicherheitsrisiko darstellt (z. B. aggressives Verhalten),
•das Ticket ungültig ist.
Während der Veranstaltung:
•Stichprobenartige Sicherheitskontrollen können durchgeführt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Gegenstände aufzubewahren, die aufgrund der Sicherheitsbestimmungen zurückgelassen werden müssen.
6. Bild- und Tonaufzeichnungen auf dem Festivalgelände/ Verwertung
Erlaubt:
•Kleinbildkameras und Handys für den persönlichen Gebrauch.
Nicht erlaubt:
•Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder Videofunktion, Tonaufnahmegeräte.
Der Veranstalter hat das ausschließliche Recht, Bild- und Tonaufnahmen der Veranstaltung für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Besucher willigen mit dem Betreten des Geländes in die unentgeltliche Nutzung ihres Bildes und ihrer Stimme für Live-Übertragungen, Aufzeichnungen und sonstige Verwertungen ein.
Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung zu filmen, live zu übertragen und zu fotografieren. Hierbei können auch Audio- und audiovisuelle Aufnahmen entstehen, die das Publikum einschließen. Mit dem Betreten des Festivalgeländes erklärt sich der Besucher unwiderruflich damit einverstanden, dass sein Bildnis, seine Stimme und sein Verhalten für Foto-, Video- und Tonaufnahmen verwendet werden dürfen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom Veranstalter, seinen Beauftragten oder anderen Dritten erstellt werden.
Diese Aufnahmen können unentgeltlich in sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Medien, insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie digital über das Internet, verbreitet werden. Der Besucher räumt dem Veranstalter und seinen Vertragspartnern sowie Lizenznehmern das uneingeschränkte, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht ein, solche Aufnahmen zu kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken zu nutzen, einschließlich der Vervielfältigung, Übertragung, öffentlichen Zugänglichmachung oder anderen Verwertung.
Darüber hinaus können auf und um das Festivalgelände polizeiliche und sicherheitstechnische Aufnahmen zur Sicherheit der Besucher und zur Kriminalitätsprävention angefertigt werden. Mit dem Betreten des Festivalgeländes erklärt sich der Besucher auch mit diesen Maßnahmen einverstanden.
7. Cashless-Payment
Der Veranstalter behält sich vor, ein Cashless-Payment-System für die Veranstaltung einzuführen. Besucher haben keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zahlungssystem.
8. Ausschluss von Besuchern
Der Veranstalter kann Besucher von der Veranstaltung ausschließen, wenn diese:
•Straftaten begehen (z. B. Körperverletzung, Diebstahl),
•andere Besucher gefährden (z. B. durch Crowd-Surfing, Pyrotechnik),
•gegen die AGB oder Hausordnung verstoßen.
Ein Ausschluss führt zum Verfall des Tickets ohne Anspruch auf Rückerstattung.
9. Hör- und Gesundheitsschäden
Den Festivalbesuchern ist bewusst und sie erklären sich einverstanden, dass Musikfestivals eine Umgebung mit hohen Schallpegeln darstellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Veranstaltung Spezialeffekte wie Pyrotechnik, Laser, Rauchmaschinen, Stroboskopbeleuchtung oder andere visuelle und akustische Effekte eingesetzt werden können.
Der Veranstalter haftet für Hör- und Gesundheitsschäden nur, wenn:
1.Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt.
2.Eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflichten vorliegt.
Besucher sollten eine unmittelbare Nähe zu Lautsprecheranlagen vermeiden und den Absperrungen Folge leisten. Der Veranstalter empfiehlt dringend die Verwendung von Gehörschutz, insbesondere in der Nähe der Bühnen.
Da die Veranstaltung unter freiem Himmel stattfindet, wird allen Besuchern empfohlen, sich mit geeigneter Kleidung und robustem Schuhwerk auf mögliche Witterungseinflüsse vorzubereiten.
10. Umgang mit der Eintrittskarte
•Die Eintrittskarte ist sorgfältig aufzubewahren. Nach ihrer Entwertung ist sie nicht übertragbar.
•Gewerblicher Weiterverkauf: Nicht gestattet.
•Privater Weiterverkauf: Nur zum Nennwert des Tickets und unter Hinweis auf die BLUYM
BEATS AGB.
Der Veranstalter erlaubt die Übertragung des Besuchsrechts grundsätzlich, es sei denn:
1.Gegen den neuen Inhaber besteht ein Hausverbot.
2.Die Karte wird zu einem höheren Preis als dem Nennwert weitergegeben.
3.Der Verkauf erfolgt über nicht autorisierte Drittanbieter.
Jegliche kommerzielle Nutzung, z. B. für Verlosungen oder Gewinnspiele, ist strengstens untersagt. Verstöße führen zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Tickets, die manipuliert oder verändert wurden, ungültig zu machen.
11. An- und Abreise der Besucher sowie Parken
•Anreise: Besucher sind für ihre An- und Abreise selbst verantwortlich. Der Veranstalter empfiehlt die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
•Parken: Fahrzeuge dürfen nur auf ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden. Wildes Parken wird behördlich verfolgt.
Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit freigehalten werden.
12. Absage, Verlegung und Programmänderungen
•Absage: Der Veranstalter kann die Veranstaltung bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen absagen.
•Programmänderungen: Änderungen im Line-Up sind möglich und berechtigen nicht zu einer Erstattung des Ticketpreises.
•Haftung bei Absage: Der Veranstalter haftet lediglich für die Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte.
Eine Änderung eines Künstlers im Line-Up stellt keine wesentliche Änderung der Veranstaltung dar. Sollten wesentliche Änderungen oder eine Verschiebung eintreten, können Rückerstattungsanfragen nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens 24 Stunden vor dem neuen Veranstaltungstermin eingehen.
13. Sperrung und Räumung von Flächen
Der Veranstalter ist berechtigt, Teile des Festivalgeländes aus Sicherheitsgründen vorübergehend oder vollständig zu räumen oder abzusperren. Dies berechtigt nicht zu einer teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des Ticketpreises.
14. Wetter
Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher kann die Veranstaltung jederzeit unterbrochen oder abgesagt werden. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
15. Aushänge und Anweisungen
Die Besucher sind verpflichtet, den aktuellen Aushängen sowie den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge zu leisten. Weitere Hinweise werden auf der offiziellen Webseite des Veranstalters veröffentlicht.
16. Änderung der BLUYM BEATS AGB
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden auf der offiziellen Webseite bekannt gegeben und treten sechs Wochen nach der Benachrichtigung in Kraft, sofern der Besucher nicht fristgerecht widerspricht.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem ursprünglich verfolgten Zweck möglichst nahekommt.
II. Hausordnung für das Festivalgelände
1.Geltungsbereich der Hausordnung
Mit dem Erwerb eines Tickets und dem Betreten des Festivalgeländes erkennen Besucher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des BLUYM BEATS Festivals sowie die Hausordnung des Geländes an.
2.Anweisungen der Sicherheits- und Ordnungskräfte
Den Anweisungen der behördlichen Ordnungskräfte sowie des vom Veranstalter eingesetzten Sicherheitspersonals ist jederzeit uneingeschränkt Folge zu leisten.
3.Zugang zum Festivalgelände
Der Zutritt zum Festivalgelände ist ausschließlich mit einem gültigen Ticket gestattet.
4.Einlassregelungen für auffällige Besucher
Personen, die stark alkoholisiert, unter Drogeneinfluss oder anderweitig auffällig sind, haben keinen Anspruch auf Einlass.
5.Sicherheitskontrollen und verbotene Gegenstände
Beim Betreten des Geländes erfolgt eine Sicherheitskontrolle (Bodycheck) sowie die Überprüfung mitgeführter Gegenstände.
Verbotene Gegenstände sind unter anderem:
•Taschen, Rucksäcke, Koffer (außer explizit erlaubte Taschen)
•Getränke und Flüssigkeiten jeglicher Art
•Helme, Masken, Vermummungsgegenstände
•Waffen aller Art (Schuss-, Hieb-, Stichwaffen)
•Pyrotechnik (Feuerwerkskörper, Wunderkerzen etc.)
•Sitzmöbel, Stühle, sperrige Gegenstände
•Professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment
•Notebooks, Tablets, Laserpointer
•Drogen und illegale Substanzen
•Glasflaschen, Gasflaschen, Spraydosen
•Musikinstrumente, Lärmerzeuger (z. B. Vuvuzelas)
•Materialien mit diskriminierendem oder rechtswidrigem Inhalt.
Erlaubte Gegenstände sind unter anderem:
•Kleine Taschen bis DIN A4 oder durchsichtige Rucksäcke
•Mobiltelefone, Pocketkameras, kleine Powerbanks
•Leere faltbare PET-Flaschen.
Das Mitführen verbotener Gegenstände kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Der Veranstalter haftet nicht für verlorene oder deponierte Gegenstände.
6.Freihalten von Flucht- und Rettungswegen
Flucht-, Rettungs- und Versorgungswege müssen jederzeit frei bleiben und dürfen nicht als Sitzgelegenheit genutzt werden.
7.Verbot von Tieren
Das Mitbringen von Tieren ist untersagt (Ausnahme: Blindenhunde).
8.Haftungsausschluss des Veranstalters
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verluste durch Diebstahl, Einbruch, Feuer, Naturereignisse oder andere Vorfälle. Die Haftung für Gegenstände in Schließfächern ist ausgeschlossen.
9.Abfallentsorgung
Abfälle sind in die bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.
10.Jugendschutz
Die Regeln des Jugendschutzgesetzes werden eingehalten. Zutritt gemäß den AGB ist nur für berechtigte Personen möglich.
11.Nutzung der Toiletten
Das Urinieren außerhalb der Toilettenanlagen ist untersagt.
12.Vandalismus
Mutwillige Beschädigungen auf dem Festivalgelände werden strafrechtlich verfolgt.
13.Betretungsverbot bestimmter Flächen
Das Betreten von Wallanlagen, Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen oder anderen Infrastrukturen ist verboten.
14.Aufenthalt ohne Berechtigung
Personen ohne gültige Berechtigung auf dem Gelände werden wegen Hausfriedensbruch (§123 StGB) und Leistungserschleichung (§265a StGB) angezeigt.
15.Rücksichtnahme
Besucher sind verpflichtet, Rücksicht auf andere Festivalbesucher und Anwohner zu nehmen.
16.Ausschluss von der Veranstaltung
Verstöße gegen die Hausordnung können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Ein Wiedereinlass oder eine Rückerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.
17.Gefährdung anderer Besucher
Jegliche Verhaltensweisen, die andere Besucher gefährden (z. B. Crowd-Surfen, Pogo-Tanzen, Abbrennen von Pyrotechnik), sind streng untersagt und führen zum Ausschluss.
III. Alternative Streitbeilegung für Verbraucher
Käufer, die Tickets online erworben haben, werden auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission hingewiesen: info@bluym-beats.de.
Der Veranstalter nimmt jedoch nicht an einem Streitbeilegungsverfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil, sofern die Tickets nicht online erworben wurden.
Stand: Januar 2025